Ja. Bei der Adcuri Diensthaftpflichtversicherung gilt grundsätzlich eine Nachhaftung von 5 Jahren nach Ende des Dienstverhältnisses. Für Gesundheitsfachberufe – zum Beispiel Altenpfleger sowie Gesundheits- und Krankenpfleger – verlängert sich diese Nachhaftung auf 10 Jahre (Adcuri, Leistungsübersicht Diensthaftpflichtversicherung, Stand 10/2021).
Was bedeutet die Nachhaftung?
Die Nachhaftung sorgt dafür, dass Sie auch nach dem Ende Ihres Dienstverhältnisses noch versichert sind, wenn ein Schaden erst später geltend gemacht wird, der auf einen Verstoß während der Vertragslaufzeit zurückgeht.
- Allgemein: Nachhaftung von 5 Jahren nach Ende des Dienstverhältnisses.
- Gesundheitsfachberufe: Nachhaftung von 10 Jahren (z. B. Altenpfleger, Gesundheits-/Krankenpfleger).
Die längere Frist trägt dem besonderen Haftungsrisiko dieser Berufe Rechnung, bei denen Schäden teils erst mit zeitlicher Verzögerung erkennbar werden.
Weitere relevante Leistungen
Ergänzend zur Nachhaftung sind laut Leistungsübersicht unter anderem versichert:
- 5 Jahre Rückwärtsversicherung: Versichert sind auch Haftpflichtansprüche aus Verstößen, die innerhalb von fünf Jahren vor Mitversicherung des Diensthaftpflichtrisikos begangen wurden.
- Vermögensschäden generell bis zu 5.000 EUR (Erhöhung gegen Extra-Beitrag bis max. 500.000 EUR möglich).
- Mankohaftung (wegen Fehlbeständen an Geld, Waren, Sachen o. Ä.) bis 5.000 EUR.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Adcuri, Leistungsübersicht Diensthaftpflichtversicherung (Stand 10/2021)