Zur konkreten Schadenmeldung (Telefonnummer, Online-Formular, benötigte Unterlagen, Fristen) liegen in den vorliegenden Leistungsunterlagen zur Adcuri Diensthaftpflichtversicherung keine Angaben vor. Grundsätzlich sollten Sie einen Schaden Ihrem Versicherer so schnell wie möglich melden und selbst keine Haftung anerkennen oder Zahlungen leisten. Da Risikoträger die Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG ist, wird der Schaden in der Regel über Adcuri bzw. die Barmenia abgewickelt – die genauen Kontaktdaten entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsschein oder der offiziellen Adcuri-Website.
Was die vorliegenden Unterlagen hergeben
Die Leistungsübersicht zur Adcuri Diensthaftpflichtversicherung beschreibt den Leistungsumfang, enthält jedoch keine konkrete Anleitung zur Schadenmeldung (etwa Rufnummer, Online-Formular oder Meldefristen). Festgehalten ist lediglich:
- Der Vertrag wird papierlos online abgeschlossen; der Versicherungsschein kommt sofort per E-Mail.
- Risikoträger ist die Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG.
Die genauen Meldewege finden Sie daher in Ihrem persönlichen Versicherungsschein oder auf der offiziellen Website von Adcuri.
Allgemeine Schritte bei einem Haftpflichtschaden
Unabhängig vom konkreten Meldeweg gelten bei Haftpflichtschäden grundsätzlich folgende Empfehlungen:
- Schaden zeitnah melden – sobald Ihnen ein Schaden bekannt wird.
- Keine Haftung anerkennen und keine Zahlungen ohne Rücksprache mit dem Versicherer leisten.
- Sachverhalt dokumentieren: Was ist passiert, wann, wo, wer ist beteiligt? Fotos und Belege sammeln.
- Ansprüche Dritter sowie Schriftverkehr an den Versicherer weiterleiten.
Hinweis: Diese Schritte sind allgemeine Orientierung; verbindlich sind die Pflichten in Ihren Versicherungsbedingungen.
Was im Leistungsfall abgedeckt sein kann
Die Diensthaftpflicht greift je nach Vereinbarung unter anderem bei:
- Vermögensschäden generell bis 5.000 EUR (Erhöhung bis max. 500.000 EUR möglich).
- Mankohaftung (Fehlbestände an Geld, Waren, Sachen) bis 5.000 EUR.
- Schäden am Dienstfahrzeug bis 100.000 EUR, Regressansprüche des Dienstherrn bis 1 Mio. EUR.
- Abhandenkommen von staatlichem Eigentum bis 100.000 EUR.
Für die Versicherungssumme bei Personen- und Sachschäden gilt die der Privathaftpflicht vereinbarte Summe (50 Mio. EUR oder 10 Mio. EUR; max. 15 Mio. EUR je geschädigter Person).
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Adcuri, Leistungsübersicht Diensthaftpflichtversicherung (Stand 10/2021); Adcuri, offizielle Website