Ja. Die Adcuri Diensthaftpflichtversicherung umfasst laut Leistungsübersicht auch Schäden, die im Ausland eintreten – etwa wegen dienstlicher Tätigkeiten im Inland, aus Anlass von Dienstreisen zu Ausstellungen, Messen oder Kongressen sowie aus dienstlichen Tätigkeiten während eines Auslandsaufenthalts. Zusätzlich sind Schäden an auf Dienstreisen angemieteten Grundstücken, Gebäuden und Räumen inklusive deren Einrichtung versichert. (Quelle: Adcuri, Leistungsübersicht Diensthaftpflichtversicherung)
Welche Auslandsschäden sind versichert?
Laut Leistungsübersicht der Adcuri Diensthaftpflichtversicherung sind Schäden mitversichert, die im Ausland eintreten:
- wegen dienstlicher Tätigkeiten im Inland,
- aus Anlass von Dienstreisen zur Teilnahme an Ausstellungen, Messen und Kongressen,
- aus dienstlichen Tätigkeiten während eines Aufenthaltes im Ausland.
Dienstreisen: Schäden an gemieteten Sachen
Versichert sind auch Schäden an anlässlich von Dienstreisen angemieteten Grundstücken, Gebäuden und Räumen inklusive deren Einrichtung. Das ist besonders relevant bei gemieteten Tagungs- oder Hotelräumen während einer Dienstreise. (Quelle: Adcuri, Leistungsübersicht Diensthaftpflichtversicherung)
Besonderheit für Lehrkräfte
Bei Lehrern sind unter anderem die Leitung und/oder Beaufsichtigung von Reisen für Kinder, Schüler oder Studenten mitversichert – inklusive der Aufenthalte in Herbergen und Heimen und auch bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu einem Jahr. (Quelle: Adcuri, Leistungsübersicht Diensthaftpflichtversicherung)
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Adcuri, Leistungsübersicht Diensthaftpflichtversicherung