Ja. Die Adcuri Diensthaftpflichtversicherung versichert laut Leistungsübersicht (Stand 10/2021) Schäden an Grundstücken, Gebäuden und Räumen inklusive deren Einrichtung, die anlässlich von Dienstreisen angemietet wurden. Der Mietsachschaden ist damit ausdrücklich in den versicherten Leistungen enthalten.
Was genau abgedeckt ist
Nach der Leistungsübersicht der Adcuri Diensthaftpflichtversicherung sind folgende Mietsachschäden auf Dienstreisen mitversichert:
- Schäden an anlässlich von Dienstreisen angemieteten Grundstücken
- Schäden an gemieteten Gebäuden und Räumen
- Schäden an der Einrichtung dieser gemieteten Räume
Risikoträger ist die Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG.
Schäden im Ausland
Ergänzend dazu sind laut Leistungsübersicht auch Schäden mitversichert, die im Ausland eintreten, unter anderem:
- aus Anlass von Dienstreisen zur Teilnahme an Ausstellungen, Messen und Kongressen,
- aus dienstlichen Tätigkeiten während eines Aufenthaltes im Ausland,
- wegen dienstlicher Tätigkeiten im Inland.
Mietsachschäden auf dienstlichen Auslandsreisen können damit ebenfalls erfasst sein.
Einordnung in den Versicherungsschutz
Für das Diensthaftpflichtrisiko gilt die in der Privathaftpflichtversicherung vereinbarte Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden (50 Mio. EUR, max. 15 Mio. EUR je geschädigter Person, oder 10 Mio. EUR). Zusätzlich greifen eine Nicht-Schlechterstellungs-Garantie gegenüber dem direkten Vorversicherer, eine Innovationsklausel für künftige beitragsfreie Bedingungsverbesserungen sowie die GDV-Leistungsgarantie.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Adcuri, Leistungsübersicht Diensthaftpflichtversicherung (Stand 10/2021)