Für die Invalidität gilt: Sie muss innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall eingetreten sein. Die Frist zur Geltendmachung und ärztlichen Feststellung der Invalidität hängt vom Tarif ab und beträgt 15 Monate (NEO S), 18 Monate (NEO M) bzw. 24 Monate (NEO L). Bei Unfalltod ist die Meldefrist auf 7 Tage (NEO S) bzw. 28 Tage (NEO M und NEO L) verlängert (Quelle: Neodigital, Leistungsübersicht Unfall 2025).
Fristen im Überblick nach Tarif
- Eintritt der Invalidität: innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall – in allen Tarifen (NEO S, NEO M, NEO L).
- Geltendmachung und ärztliche Feststellung der Invalidität: NEO S 15 Monate, NEO M 18 Monate, NEO L 24 Monate.
- Verlängerte Meldefrist bei Unfalltod: NEO S 7 Tage, NEO M und NEO L jeweils 28 Tage.
Quelle: Neodigital, Leistungsübersicht Unfall 2025.
Weitere relevante Regelungen zur Meldung
Die Neodigital Unfallversicherung sieht laut Leistungsübersicht zusätzliche Erleichterungen bei verspäteter Meldung vor:
- Versehentlich zu spät gemeldeter Unfallschaden bei geringfügiger Verletzung ist in allen Tarifen berücksichtigt.
- Es besteht eine Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen, sodass mindestens der dortige Mindeststandard eingehalten wird.
Quelle: Neodigital, Leistungsübersicht Unfall 2025.
Was Sie konkret tun sollten
- Melden Sie einen Unfall mit möglichen Dauerfolgen (Invalidität) frühzeitig, damit die ärztliche Feststellung rechtzeitig innerhalb der tariflichen Frist erfolgen kann.
- Lassen Sie die Invalidität ärztlich feststellen, bevor die jeweilige Frist (15, 18 oder 24 Monate) abläuft.
- Bei einem Todesfall gilt die kurze, aber tariflich verlängerte Meldefrist (7 bzw. 28 Tage) – hier ist schnelles Handeln wichtig.
Maßgeblich für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen; die Leistungsübersicht ist eine Kurzfassung.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Neodigital, Leistungsübersicht Unfall 2025