Einen Schaden an Ihrer Ammerländer Wohngebäudeversicherung melden Sie dem Versicherer möglichst umgehend nach Entdeckung – telefonisch, schriftlich oder online über die Kontakt- bzw. Schadenmeldungswege der Ammerländer Versicherung (ammerlaender-versicherung.de). Wichtig ist, den Schaden gering zu halten (Schadenminderungspflicht), Beweise zu sichern (z. B. Fotos) und bei Einbruch/Vandalismus zusätzlich die Polizei einzuschalten. Die konkreten Meldefristen und Pflichten im Einzelnen ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen (VGB 2012 bzw. den besonderen Bedingungen) Ihres Tarifs; zu den genauen Angaben liegen in den vorliegenden Quellen keine vollständigen Detailangaben vor.
Schritt für Schritt: So gehen Sie bei einem Schaden vor
- Schaden sofort begrenzen: Treffen Sie zumutbare Maßnahmen, um den Schaden gering zu halten (z. B. Wasser abstellen, defekte Leitung sichern). Reparaturkosten für provisorische Maßnahmen sind laut Leistungsübersicht mitversichert.
- Schaden dokumentieren: Machen Sie Fotos und notieren Sie Hergang, Datum und Umfang. Bewahren Sie beschädigte Teile nach Möglichkeit auf.
- Schaden melden: Informieren Sie die Ammerländer Versicherung zeitnah über die auf der offiziellen Website angegebenen Kontakt-/Schadenwege (ammerlaender-versicherung.de).
- Bei Straftaten Polizei einschalten: Bei Einbruch, Vandalismus oder Graffiti sollten Sie Anzeige erstatten.
- Rücksprache vor Reparatur: Größere Reparaturen oder Entsorgungen möglichst erst nach Abstimmung mit dem Versicherer durchführen, damit der Schaden begutachtet werden kann.
Was Sie für die Meldung bereithalten sollten
- Versicherungsschein- bzw. Vertragsnummer
- Datum und Uhrzeit sowie Ursache des Schadens (soweit bekannt)
- Beschreibung der beschädigten Gebäudeteile
- Fotos und ggf. Kostenvoranschläge/Rechnungen
- Bei Einbruch/Vandalismus: polizeiliches Aktenzeichen
Gut zu wissen: Welche Kosten im Schadenfall abgedeckt sind
Je nach Tarif (Classic- oder Exclusiv-Schutz) übernimmt die Ammerländer Wohngebäudeversicherung im Schadenfall u. a. folgende versicherten Kosten (laut Leistungsübersicht):
- Aufräum-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten
- Reparaturkosten für provisorische Maßnahmen
- Verkehrssicherungsmaßnahmen bis 2.000 €
- Mietausfall/Mietwert, wenn die Wohnung durch einen Versicherungsfall unbewohnbar wurde (Classic bis 12 Monate, Exclusiv bis 30 Monate)
- Hotelkosten (nur Exclusiv) bis 150 Tage zu je 100 €
Die genaue Höhe und Voraussetzungen richten sich nach Ihrem Tarif und den Versicherungsbedingungen.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Ammerländer Versicherung, offizielle Website (ammerlaender-versicherung.de); Ammerländer, Leistungseinschlüsse Wohngebäudeversicherung Classic- und Exclusiv-Schutz; Ammerländer Versicherungsbedingungen Wohngebäude (VGB 2012)