Beim Verkauf eines Hauses geht die bestehende Wohngebäudeversicherung – auch die der Ammerländer Versicherung – kraft Gesetzes auf den Käufer über: Er tritt automatisch in den laufenden Vertrag ein (§§ 95 ff. VVG). Käufer und Verkäufer haften dann gemeinsam für die Beiträge des laufenden Zeitraums. Der Käufer darf den übernommenen Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Eigentumsübergang (bzw. nach Kenntnis) kündigen; außerdem besteht ein Sonderkündigungsrecht für den Versicherer. Konkrete Angaben zu Fristen, Zuständigkeiten oder zum Vorgehen bei der Ammerländer Wohngebäudeversicherung liegen in den vorliegenden Quellen nicht vor – bitte direkt bei der Ammerländer Versicherung erfragen.
Gesetzlicher Übergang des Vertrags
Für den Versicherungsschutz der Ammerländer Wohngebäudeversicherung gelten unter anderem das VVG und die VGB 2012 (Quelle: Ammerländer, Leistungseinschlüsse Wohngebäude Classic- und Exclusiv-Schutz). Das VVG regelt den Fall eines Eigentümerwechsels wie folgt:
- Automatischer Übergang: Wird das versicherte Gebäude verkauft, tritt der Käufer anstelle des Verkäufers in die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag ein (§ 95 VVG).
- Gemeinsame Haftung: Für die Beiträge des zum Zeitpunkt des Übergangs laufenden Versicherungszeitraums haften Verkäufer und Käufer als Gesamtschuldner (§ 95 Abs. 2 VVG).
- Anzeige: Der Eigentumsübergang ist dem Versicherer anzuzeigen (§ 97 VVG).
Hinweis: Dies ist die allgemeine gesetzliche Regelung. Eine ausdrückliche Beschreibung des konkreten Ablaufs bei der Ammerländer Wohngebäudeversicherung ist in den vorliegenden Quellen nicht enthalten.
Kündigungsmöglichkeiten nach dem Verkauf
- Käufer: Der neue Eigentümer kann den übernommenen Vertrag kündigen – gesetzlich innerhalb eines Monats nach dem Erwerb bzw. nach Kenntnis vom Bestehen der Versicherung (§ 96 VVG). Die Kündigung kann mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des laufenden Versicherungsjahres erfolgen.
- Versicherer: Auch der Versicherer hat nach einem Eigentümerwechsel ein Sonderkündigungsrecht (§ 96 VVG).
Die genauen Fristen und Formvorgaben für die Ammerländer Wohngebäudeversicherung sollten Sie vor einer Kündigung unmittelbar bei der Ammerländer Versicherung oder in Ihren Versicherungsbedingungen prüfen.
Was in den vorliegenden Quellen nicht geregelt ist
Zu folgenden Punkten liegen in den verfügbaren Unterlagen (Leistungsübersicht Classic-/Exclusiv-Schutz, Stiftung Warentest 2026, offizielle Website) keine konkreten Angaben vor:
- Spezielle Meldewege oder Formulare der Ammerländer bei einem Eigentümerwechsel
- Beitragsabrechnung zwischen Verkäufer und Käufer im Einzelfall
- Ob der übernommene Vertrag unverändert in Classic- oder Exclusiv-Schutz fortgeführt wird
Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die Ammerländer Versicherung.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Ammerländer Versicherung, Leistungseinschlüsse Wohngebäudeversicherung Classic- und Exclusiv-Schutz; Ammerländer Versicherung, offizielle Website; Versicherungsvertragsgesetz (VVG), §§ 95–97