Grundsätzlich nein: Mitversicherte Personen – also im selben Haushalt lebende Familienangehörige wie Ehe-/Lebenspartner, Kinder, Eltern oder Geschwister – sind selbst Teil des Versicherungsschutzes, deshalb sind Schäden zwischen ihnen in der Regel nicht gedeckt. Verletzt Ihr Hund eine solche mitversicherte Person, besteht normalerweise kein Haftpflichtanspruch. Es gibt jedoch Ausnahmen: Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern mitversicherter Personen sind laut Leistungsübersicht mitversichert (Stand Oktober 2026).
Wer ist mitversichert?
Laut Leistungsübersicht der HanseMerkur Hundehalter-Haftpflicht (Tarife Komfort und Premium plus) gehören zu den mitversicherten Personen unter anderem:
- Familienangehörige des Versicherungsnehmers in häuslicher Gemeinschaft: Ehepartner/eingetragener Lebenspartner, leibliche Kinder, Stief-/Adoptiv-/Pflegekinder, leibliche Eltern, Stief-/Adoptiv-/Pflegeeltern, Großeltern, Schwiegereltern, Geschwister, Enkel
- Sonstige Personen in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer
- Miteigentümer/Mitbesitzer/Mithalter mit Verfügungsgewalt über den Hund
- Fremde Tierhüter (nicht gewerblich)
Weil diese Personen selbst versichert sind, sind Haftpflichtschäden zwischen ihnen und dem Versicherungsnehmer grundsätzlich vom Schutz ausgeschlossen.
Welche Ansprüche sind trotzdem gedeckt?
Die Leistungsübersicht nennt ausdrücklich bestimmte Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer, die mitversichert sind:
- Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern mitversicherter Personen – zahlt z. B. die Krankenkasse eines verletzten Familienmitglieds, kann sie unter Umständen Regress nehmen, und dieser ist gedeckt
- Ansprüche fremder Tierhüter (nicht gewerblich)
- Ansprüche von Figuranten (Scheinverbrecher)
Das bedeutet: Der eigentliche Personenschaden am Familienmitglied selbst wird nicht ersetzt, aber abgeleitete Ansprüche von Sozialversicherungsträgern können übernommen werden.
Was gilt für Kinder als Hundehüter?
Laut Leistungsübersicht sind unverheiratete Kinder des Versicherungsnehmers als Hundehüter nicht gesondert abgesichert. Dies betrifft die Rolle des Kindes als Hüter – nicht den allgemeinen Haftpflichtschutz des Vertrags. Für Details sollten Sie die vollständigen Kundeninformationen heranziehen.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: HanseMerkur, Leistungsübersicht Hundehalter-Haftpflichtversicherung (Stand September 2024)