Die HanseMerkur Hundehalter-Haftpflichtversicherung ist laut Leistungsübersicht täglich durch den Versicherungsnehmer kündbar – das gilt unabhängig vom Grund und somit auch nach einer Beitragserhöhung. Eine spezielle Frist oder ein eigenes Sonderkündigungsrecht nur für den Erhöhungsfall wird in der vorliegenden Leistungsübersicht (Stand September 2024) nicht separat ausgewiesen; durch das tägliche Kündigungsrecht können Sie den Vertrag aber in der Praxis jederzeit beenden. Maßgeblich sind die Kundeninformationen der Hundehalter-Haftpflichtversicherung (Stand September 2024).
Was die Leistungsübersicht zum Kündigungsrecht sagt
- Tägliches Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers: Laut Leistungsübersicht der HanseMerkur Hundehalter-Haftpflicht kann der Vertrag täglich gekündigt werden.
- Widerrufsfrist: Zusätzlich besteht nach Vertragsabschluss eine Widerrufsfrist von 45 Tagen.
- Ein gesondertes Sonderkündigungsrecht ausdrücklich für den Fall einer Beitragserhöhung ist in der verkürzten Leistungsübersicht nicht eigens aufgeführt. Durch das tägliche Kündigungsrecht lässt sich der Vertrag jedoch ohnehin jederzeit beenden.
Was Sie bei einer Beitragserhöhung tun können
- Prüfen Sie das Schreiben der HanseMerkur zur Beitragsanpassung und die darin genannten Fristen und Hinweise zum Kündigungsrecht.
- Da ein tägliches Kündigungsrecht besteht, können Sie die Kündigung aussprechen, sobald Sie den neuen Beitrag nicht akzeptieren möchten.
- Reichen Sie die Kündigung am besten schriftlich (z. B. per Brief oder über die von der HanseMerkur angegebenen Kontaktwege) ein und bewahren Sie einen Nachweis auf.
- Sorgen Sie für lückenlosen Versicherungsschutz: Schließen Sie bei einem Wechsel den neuen Vertrag ab, bevor der alte endet, da eine Hundehaftpflicht in mehreren Bundesländern vorgeschrieben ist.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: HanseMerkur, Leistungsübersicht Hundehalter-Haftpflichtversicherung (Stand September 2024)