Einen Schaden bei der HanseMerkur Hundehaftpflichtversicherung melden Sie am schnellsten über die Kontaktdaten des Versicherers: telefonisch unter 040 4119-7000 oder per E-Mail an info@hansemerkur.de (HanseMerkur, Leistungsübersicht Hundehalter-Haftpflicht). Schildern Sie den Vorfall zeitnah mit Datum, Hergang, Beteiligten und – falls vorhanden – Fotos und Zeugen; zahlen Sie Forderungen Geschädigter nicht vorschnell aus eigener Tasche. Die genaue Vorgehensweise und Fristen ergeben sich aus Ihren Vertragsunterlagen bzw. den maßgeblichen Kundeninformationen der Hundehalter-Haftpflichtversicherung (Stand September 2024).
Kontaktwege für die Schadenmeldung
Für die Meldung eines Schadens stehen Ihnen laut HanseMerkur folgende Kontaktdaten zur Verfügung:
- Telefon: 040 4119-7000
- Telefax: 040 4119-3257
- E-Mail: info@hansemerkur.de
- Website: www.hansemerkur.de
- Postanschrift: HanseMerkur, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg
Quelle: HanseMerkur, Leistungsübersicht Hundehalter-Haftpflicht.
Welche Angaben Sie bereithalten sollten
Damit der Schaden zügig bearbeitet werden kann, sind in der Regel folgende Informationen hilfreich:
- Versicherungsscheinnummer bzw. Vertragsdaten
- Datum, Uhrzeit und Ort des Schadenereignisses
- Schilderung des Hergangs (was ist genau passiert?)
- Angaben zum/zur Geschädigten sowie Art und Umfang des Schadens
- Zeugen und ggf. Fotos als Nachweis
Hinweis: Die konkret erforderlichen Unterlagen und einzuhaltenden Fristen (Obliegenheiten) richten sich nach Ihrem Vertrag. Maßgebend sind die Kundeninformationen der Hundehalter-Haftpflichtversicherung (Stand September 2024).
Was die Hundehaftpflicht im Schadenfall leistet
Die HanseMerkur Hundehalter-Haftpflicht deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab – im Tarif Komfort bis 15 Mio. EUR, im Tarif Premium plus bis 50 Mio. EUR pauschal (max. 15 Mio. EUR pro Einzelperson). Je nach Tarif sind unter anderem Rettungs- und Bergungskosten bis 5.000 EUR sowie eine Forderungsausfalldeckung enthalten. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung (150 EUR oder ohne SB) kann im Schadenfall abgezogen werden.
Quelle: HanseMerkur, Leistungsübersicht Hundehalter-Haftpflicht.
Wichtig: Forderungen nicht selbst anerkennen
Haftpflichtversicherungen prüfen nicht nur berechtigte Ansprüche, sondern wehren auch unberechtigte Forderungen ab (passiver Rechtsschutz). Erkennen Sie deshalb Schadenersatzforderungen nicht vorschnell an und leisten Sie keine Zahlungen aus eigener Tasche, bevor die HanseMerkur den Fall geprüft hat. Melden Sie den Schaden stattdessen zeitnah und überlassen Sie die Regulierung dem Versicherer.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: HanseMerkur, Leistungsübersicht Hundehalter-Haftpflicht (Stand September 2024); HanseMerkur, offizielle Website (hansemerkur.de)