Die Grundfähigkeitsversicherung umfasst in vielen Fällen auch Leistungen bei Erkrankungen der Psyche, was den Schutz bei Gedächtnis- und Konzentrationsproblemen einschließt. Speziell bei schweren psychischen Erkrankungen wie schweren Depressionen oder Schizophrenie kann die Versicherung ebenfalls greifen. Der Schlüssel zur Leistungserbringung liegt im Nachweis, dass diese psychischen Zustände zu einem Verlust der im Versicherungsvertrag definierten Grundfähigkeiten führen.
Sofern die Erkrankung eine oder mehrere der versicherten Grundfähigkeiten, wie etwa die Fähigkeit zur Konzentration, zum logischen Denken oder die emotionale Stabilität, langfristig beeinträchtigt, ist eine Leistung durch die Grundfähigkeitsversicherung möglich. Wichtig ist dabei der Nachweis, dass diese Beeinträchtigungen voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern werden und eine wesentliche Einschränkung im Alltag der betroffenen Person darstellen.
Die Anerkennung von Leistungsansprüchen aufgrund psychischer Erkrankungen variiert allerdings je nach Versicherungsanbieter und deren Bedingungen. In der Regel erfordert der Nachweis der Leistungsberechtigung eine eingehende medizinische Begutachtung durch Fachärzte, die die Schwere und Dauer der psychischen Beeinträchtigung feststellen.