Eine Glasversicherung leistet dann, wenn Schäden an Glasflächen des versicherten Objekts auftreten, die durch Ereignisse verursacht wurden, welche im Versicherungsvertrag als versicherte Risiken definiert sind. Typische Beispiele sind Bruchschäden an Fenstern und Türen durch Unfälle, Sturm oder Hagel. Auch Vandalismus, bei dem Fensterscheiben mutwillig beschädigt werden, fällt oft in den Bereich des Versicherungsschutzes. Nicht nur äußere Verglasungen sind geschützt, sondern je nach Vertrag auch innere Glasbestandteile wie Spiegel, Glasscheiben in Möbelstücken oder Ceran-Kochflächen.
Ein Versicherungsfall tritt jedoch nicht bei allen Schäden ein. Ausgeschlossen sind meistens Schäden, die durch normale Abnutzung, absichtliche Beschädigung oder während der Durchführung von Bauarbeiten entstehen. Ebenso werden Schäden, die durch Krieg, Kernenergie oder Erdbeben verursacht wurden, in der Regel nicht von einer Glasversicherung abgedeckt.
Um den Schutz der Glasversicherung in Anspruch zu nehmen, ist es entscheidend, den Schadensfall schnell der Versicherung zu melden und die Schadensursache nachweisbar zu dokumentieren. Nach der Schadensmeldung prüft der Versicherer den Fall und übernimmt die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz der beschädigten Verglasung, sofern die Schadensursache in der Police abgedeckt ist.