In der Glasversicherung werden Schäden an Glaskeramik häufig unter speziellen Bedingungen abgedeckt. Normalerweise sind in einer Glasversicherung Bruchschäden bei Glas abgesichert, aber nicht immer sind Schäden an Glaskeramik, wie man sie bei Kochfeldern findet, mitversichert. Hier kommt es auf den genauen Versicherungstarif und die darin enthaltenen Klauseln an. Einige Versicherungsunternehmen bieten spezielle Zusätze oder Erweiterungen für die Glasversicherung an, die dann auch Schäden an Glaskeramikkochfeldern einschließen.
Der genaue Umfang des Versicherungsschutzes kann variieren: Während manche Policen ausschließlich auf Bauglas wie Fenster und Türen abzielen, erkennen andere Tarife auch die Bedeutung von Glaskeramik in modernen Haushalten an und bieten entsprechenden Schutz. Entscheidend ist hierbei die Definition von "Glas" im Vertragstext. Da Glaskeramik eine besondere Form von Glas ist, sollte geprüft werden, ob die Versicherungspolice "Glas" allumfassend definiert oder spezifische Glasarten ausschließt.
Wenn ein Glaskeramikfeld bricht oder anders beschädigt wird, muss der Versicherte normalerweise beweisen, dass der Schaden plötzlich und unerwartet passierte – das ist wichtig, damit die Versicherung dafür aufkommt. Es ist auch wichtig zu beachten, dass die Versicherung gewöhnlich nicht für Schäden aufkommt, die durch allmählichen Verschleiß, unsachgemäße Handhabung oder während des Einbaus entstehen.