Personen ohne Vorversicherung oder Erstversicherungsnehmer werden in der Kfz-Versicherung meistens in einer bestimmten Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) eingestuft, die maßgeblich den Beitrag beeinflusst.
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Grundregelung: Wer erstmalig eine Kfz-Versicherung abschließt und bisher keine Vorversicherung hatte, startet in der Regel in der SF-Klasse 0. Das bedeutet, dass der Versicherte als Fahranfänger eingestuft wird und dementsprechend höhere Beiträge zahlen muss.
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Ausnahmen: Einige Versicherungsgesellschaften bieten Sonderregelungen für bestimmte Personengruppen an. So können beispielsweise Personen, die bereits einige Jahre den Führerschein besitzen, aber bisher noch kein eigenes Auto hatten, in eine günstigere SF-Klasse eingestuft werden.
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Zweitwagenregelung: Wenn bereits ein Fahrzeug versichert ist und ein weiteres Fahrzeug (Zweitwagen) versichert werden soll, kann dieses oft zu besseren Konditionen und in einer höheren SF-Klasse eingestuft werden.
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Fahrpraxis im Ausland: Bei Personen, die ihre Fahrpraxis im Ausland erworben haben und nun in Deutschland ein Fahrzeug versichern möchten, wird die ausländische Fahrpraxis oft anerkannt. Hierbei sollten jedoch die genauen Bedingungen und Voraussetzungen mit der Versicherungsgesellschaft abgeklärt werden.
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Wechsel von der Motorrad- zur Autoversicherung: Einige Versicherer erlauben, dass Motorradfahrer ihre SF-Klasse aus der Motorradversicherung auf eine Autoversicherung übertragen können, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.