In der Kfz-Versicherung kann man mit dem Wechselkennzeichen mehrere Autos auf ein Kennzeichen anmelden, aber für den Erhalt gibt es bestimmte Schritte, die man wissen muss.
-
Voraussetzungen prüfen: Zunächst sollten die Voraussetzungen für ein Wechselkennzeichen überprüft werden. Es können zwei Fahrzeuge desselben Typs, wie zum Beispiel zwei Pkw oder zwei Motorräder, angemeldet werden. Dabei darf immer nur eines der Fahrzeuge im öffentlichen Verkehr bewegt werden.
-
Kfz-Versicherung kontaktieren: Bevor man zur Zulassungsstelle geht, sollte man sich mit seiner Kfz-Versicherung in Verbindung setzen. Es muss ein Versicherungsnachweis (eVB-Nummer) für beide Fahrzeuge beantragt werden.
-
Zur Zulassungsstelle gehen: Mit den erforderlichen Dokumenten, wie Fahrzeugschein, Personalausweis und eVB-Nummer, begibt man sich zur Zulassungsstelle. Dort werden beide Fahrzeuge auf das Wechselkennzeichen angemeldet.
-
Kennzeichen anbringen: Das Wechselkennzeichen besteht aus zwei Teilen, einem festen und einem wechselbaren. Der feste Teil wird dauerhaft an beiden Fahrzeugen befestigt, während der wechselbare Teil je nach Bedarf von einem zum anderen Fahrzeug umgesteckt wird.
-
Kfz-Steuer: Die Kfz-Steuer wird für beide Fahrzeuge fällig, da beide zulassungsfähig sind. Jedoch kann es je nach Region und Steuersatz Unterschiede geben.
-
Kosten: Die Gebühren für das Wechselkennzeichen variieren je nach Region und können bei der zuständigen Zulassungsstelle erfragt werden.
Das Wechselkennzeichen bietet eine praktische Lösung für Besitzer von zwei Fahrzeugen desselben Typs, die nicht gleichzeitig im Einsatz sind. Es erleichtert den Wechsel zwischen den Fahrzeugen und kann unter Umständen zu Kosteneinsparungen führen.