Grundsätzlich liegt die Pflicht zur Kündigung der alten Kfz-Versicherung beim Versicherungsnehmer selbst.
Es gibt verschiedene Gründe, die eine Kündigung der Kfz-Versicherung erforderlich machen können, beispielsweise Unzufriedenheit mit dem aktuellen Versicherer, ein Fahrzeugwechsel oder die Suche nach günstigeren Tarifen. Unabhängig vom Grund ist es entscheidend, die Kündigungsfristen zu beachten. In der Regel enden die meisten Kfz-Versicherungsverträge am 31. Dezember, und die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Das bedeutet, dass die Kündigung spätestens bis zum 30. November beim alten Versicherer eingegangen sein muss.
In einigen Fällen bieten neue Versicherer einen sogenannten Kündigungsservice an. Dabei übernimmt der neue Anbieter die Kündigung des alten Vertrags für den Kunden. Doch auch in diesem Fall ist es ratsam, sich eine schriftliche Bestätigung der Kündigung sowohl vom alten als auch vom neuen Versicherer geben zu lassen. Dies dient als Absicherung und stellt sicher, dass der alte Vertrag tatsächlich beendet wurde.
Ein Sonderkündigungsrecht besteht nach einem Schadensfall oder wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, ohne den Leistungsumfang anzupassen. In solchen Fällen kann der Vertrag meistens mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden.
Um mögliche Überschneidungen oder Lücken im Versicherungsschutz zu vermeiden, sollte der neue Vertrag erst abgeschlossen werden, wenn die Kündigung des alten Vertrags bestätigt wurde. So wird sichergestellt, dass das Fahrzeug durchgehend versichert ist.