Grundsätzlich lässt sich sagen, dass ein Wechsel der Kfz-Versicherung auch nach einem Unfall möglich ist. Jedoch gibt es bestimmte Bedingungen und Zeitpunkte, die hierbei zu beachten sind.
Ein Unfallereignis allein führt nicht automatisch zu einer Bindung an den aktuellen Versicherungsvertrag. Vielmehr ist der Wechsel abhängig von den vertraglichen Kündigungsfristen und den Besonderheiten des Einzelfalls. Normalerweise kann der Versicherungsvertrag zum Ende des Versicherungsjahres, in der Regel zum 30. November, gekündigt werden. Nach einem Schadensfall haben Versicherungsnehmer und -geber jedoch ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, dass beide Parteien den Vertrag innerhalb eines Monats nach Schadensregulierung kündigen können.
Allerdings sollte man als Versicherungsnehmer bedenken, dass ein kürzlich gemeldeter Schaden bei der Anfrage einer neuen Versicherung angegeben werden muss. Dies kann die Beitragsberechnung beeinflussen und möglicherweise zu höheren Prämien führen. Es ist auch möglich, dass einige Versicherer zögern, einen kürzlich in einen Unfall verwickelten Fahrer aufzunehmen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Schadensfreiheitsklasse. Wenn der Versicherte den Schaden selbst verursacht hat und die Versicherung diesen reguliert, kann dies zu einer Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse führen. Dies kann wiederum die Versicherungsprämie bei einem neuen Anbieter beeinflussen.