In der Kfz-Versicherung galt früher, dass der Versicherungsschutz bei durch grobe Fahrlässigkeit des Fahrers verursachten Schäden entfiel, sodass der Fahrer die Kosten selbst tragen musste.
Heute haben viele Versicherer ihre Bedingungen jedoch angepasst. In vielen Tarifen ist die Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit nicht mehr vorgesehen. Das bedeutet, dass die Versicherung auch in solchen Fällen zahlt, wenn der Versicherungsnehmer nachweislich grob fahrlässig gehandelt hat. Es gibt jedoch Ausnahmen: Bei besonders schwerwiegenden Verstößen, wie beispielsweise dem Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, kann der Versicherungsschutz trotzdem erlöschen.