In Bezug auf die Kfz-Versicherung wird ein ein Ausfuhrkennzeichen ausgestellt, um ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug ins Ausland zu exportieren und dabei den gesetzlichen Versicherungsschutz sicherzustellen.
Grundsätzlich darf jede Person mit einem Ausfuhrkennzeichen fahren, sofern sie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für die jeweilige Fahrzeugklasse ist. Dabei ist es unerheblich, ob die Person im Fahrzeugschein eingetragen ist oder nicht. Dies unterscheidet das Ausfuhrkennzeichen von regulären Kennzeichen, bei denen die Versicherung oft fahrerbezogene Einschränkungen haben kann.
Allerdings sollten Fahrzeughalter darauf achten, dass alle Fahrer, die das Fahrzeug nutzen, auch im Bestimmungsland, in das das Fahrzeug exportiert wird, eine gültige Fahrerlaubnis besitzen. Einige Länder haben spezifische Anforderungen an ausländische Fahrer, und es liegt in der Verantwortung des Fahrers und des Fahrzeughalters, diese Anforderungen zu erfüllen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass das Ausfuhrkennzeichen nur für einen bestimmten Zeitraum Gültigkeit besitzt. Dieser Zeitraum ist auf dem Kennzeichen selbst vermerkt und sollte nicht überschritten werden, da ansonsten der Versicherungsschutz erlischt und das Fahrzeug nicht mehr legal auf öffentlichen Straßen bewegt werden darf.