In der Kfz-Versicherung bietet die Vollkaskoversicherung umfassenden Schutz für das eigene Fahrzeug, dennoch gibt es spezifische Schäden und Situationen, die nicht abgedeckt werden. Während die Vollkasko eine Erweiterung der Teilkasko darstellt und zusätzlich zu den Leistungen der Teilkasko auch selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus abdeckt, gibt es dennoch Ausnahmen:
- Wertminderung: Nach einem Unfall kann es zu einer Wertminderung des Fahrzeugs kommen. Diese wird von der Vollkaskoversicherung nicht übernommen.
- Vorsätzliche Schäden: Schäden, die absichtlich am eigenen Auto verursacht werden, sind von der Versicherungsleistung ausgeschlossen.
- Fahrten, die nicht im Versicherungsschutz eingeschlossen sind: Beispielsweise wenn das Auto bei einem nicht angemeldeten Rennen beschädigt wird.
- Schäden durch Krieg, Unruhen oder Kernenergie: Diese sind generell nicht versichert.
- Schäden durch grobe Fahrlässigkeit: Je nach Tarif und Versicherer kann ein Schaden, der durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde, ganz oder teilweise ausgeschlossen sein. Einige Versicherer bieten allerdings Tarife an, bei denen auch diese Schäden abgedeckt sind.