In der Kfz-Versicherung stellt die Haftpflichtversicherung einen unverzichtbaren Grundschutz dar. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und kommt für Schäden auf, die durch das versicherte Fahrzeug an Dritten verursacht wurden. Folgendes wird durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt:
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Personenschäden: Hierunter fallen Verletzungen oder gar Todesfälle, die infolge eines Unfalls mit dem versicherten Fahrzeug entstanden sind. Die Versicherung übernimmt die Kosten für medizinische Behandlungen, Reha-Maßnahmen, Schmerzensgeld und im schlimmsten Fall für Hinterbliebenenleistungen.
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Sachschäden: Werden durch den Unfall fremde Eigentümer beschädigt, wie beispielsweise Fahrzeuge, Gebäude oder Straßeneinrichtungen, übernimmt die Haftpflichtversicherung die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten.
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Vermögensschäden: Dies sind Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind, aber finanzielle Nachteile für Dritte darstellen. Ein Beispiel wäre der Verdienstausfall eines Selbstständigen, weil er aufgrund des Unfalls nicht arbeiten kann.
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Schadensabwehr: Wenn ein Schadensanspruch unberechtigt gegen den Versicherungsnehmer geltend gemacht wird, wehrt die Haftpflichtversicherung diesen für den Versicherten ab.
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Schadensersatz: Die Kfz-Haftpflichtversicherung leistet Schadensersatz, wenn der Versicherungsnehmer gesetzlich dazu verpflichtet ist. Das umfasst sowohl die regulären Kosten als auch mögliche Gerichtskosten.
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Mietwagenkosten: Unter bestimmten Umständen können auch Mietwagenkosten übernommen werden, etwa wenn das Fahrzeug eines Unfallgegners in der Werkstatt ist.
Wichtig zu betonen ist, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung ausschließlich für Schäden aufkommt, die Dritten zugefügt wurden. Eigene Schäden am Fahrzeug des Versicherungsnehmers sind nicht abgedeckt. Hierfür wäre eine Teil- oder Vollkaskoversicherung notwendig.