In der Kfz-Versicherung ist die Dauer, für die eine Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) erhalten bleibt, von besonderer Bedeutung. Die SF-Klasse gibt an, wie viele Jahre ein Versicherungsnehmer unfallfrei gefahren ist und bestimmt maßgeblich die Höhe des Versicherungsbeitrags.
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Kein Schaden gemeldet: Solange ein Versicherungsnehmer keinen Schaden meldet, steigt er jährlich in der SF-Klasse auf. Das bedeutet, er erhält Jahr für Jahr bessere Konditionen und einen günstigeren Beitragssatz.
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Unterbrechung der Versicherung: Sollte ein Versicherungsvertrag beispielsweise wegen eines Fahrzeugwechsels oder einer längeren Auslandsaufenthalts unterbrochen werden, behalten die meisten Versicherer die SF-Klasse in der Regel für sechs Monate bis sieben Jahre. Dies variiert jedoch je nach Versicherungsgesellschaft, sodass es ratsam ist, sich im Vorfeld genau zu informieren.
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Schadenfall: Im Falle eines gemeldeten Schadens kann die SF-Klasse herabgestuft werden. Die genaue Herabstufung hängt von der Versicherung und den vereinbarten Tarifbedingungen ab.
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Wechsel der Versicherung: Bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung wird die aktuelle SF-Klasse in der Regel vom neuen Versicherer übernommen. Es ist jedoch wichtig, den neuen Versicherer über die bisherige Schadenhistorie und die aktuelle SF-Klasse zu informieren.
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Übertragung der SF-Klasse: In einigen Fällen ist es möglich, die SF-Klasse auf eine andere Person, beispielsweise ein Familienmitglied, zu übertragen. Hierbei gelten spezifische Regelungen, die von Versicherer zu Versicherer variieren können.
Die Schadenfreiheitsklasse ist somit ein dynamisches System, das die Fahrweise und Schadenhistorie des Versicherungsnehmers widerspiegelt und sich jährlich anpassen kann.