Bei der Kfz-Versicherung können Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) unter bestimmten Voraussetzungen auf eine andere Person übertragen werden. Die Frist, innerhalb derer eine solche Übertragung möglich ist, hängt von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ab.
Grundsätzlich geht es bei der Übertragung von SF-Klassen darum, die schadenfreien Jahre eines Versicherungsnehmers auf eine andere Person zu übertragen. Dies kann beispielsweise dann sinnvoll sein, wenn ein Kind das Auto eines Elternteils übernimmt und von den schadenfreien Jahren profitieren möchte.
Viele Versicherungsgesellschaften setzen voraus, dass zwischen dem bisherigen Versicherungsnehmer und dem neuen Versicherungsnehmer ein direktes Verwandtschaftsverhältnis besteht. Dies kann zwischen Eltern und Kindern, aber auch zwischen Ehepartnern der Fall sein.
Die meisten Versicherer bieten die Möglichkeit, SF-Klassen innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des ursprünglichen Vertrags zu übertragen. Es gibt jedoch auch Gesellschaften, die eine kürzere oder längere Frist setzen. Es ist daher wichtig, sich frühzeitig mit der eigenen Versicherung in Verbindung zu setzen, um die genauen Bedingungen und Fristen für die Übertragung von SF-Klassen zu klären.
Zudem ist zu beachten, dass nur die Jahre übertragen werden können, die der übernehmende Fahrer auch selbst hätte schadenfrei fahren können. Ein 25-jähriger kann also beispielsweise nicht von 30 schadenfreien Jahren eines Elternteils profitieren, da er noch nicht so lange den Führerschein besitzt.
Abschließend sei erwähnt, dass die Übertragung von SF-Klassen in der Regel schriftlich bei der Versicherung beantragt werden muss und bestimmte Dokumente, wie beispielsweise Führerscheinkopien, erforderlich sein können.