In der Kfz-Versicherung ist die Festlegung einer Teilschuld oft das Ergebnis einer eingehenden Prüfung des jeweiligen Unfallhergangs. Die Versicherungen der beteiligten Parteien bewerten den Unfallhergang und die Umstände, um festzustellen, in welchem Maße jeder Fahrer zur Entstehung des Schadens beigetragen hat.
Wenn zwei oder mehr Fahrzeuge in einen Unfall verwickelt sind, ist es nicht immer so, dass nur eine Partei allein schuld ist. In vielen Fällen haben beide Fahrer in irgendeiner Weise zum Unfall beigetragen, sei es durch zu schnelles Fahren, Nichtbeachten von Verkehrsregeln oder andere Gründe. In solchen Fällen spricht man von einer Teilschuld.
Die Ermittlung des genauen Schuldgrades erfolgt in der Regel durch Sachverständige, die von den Versicherungsgesellschaften beauftragt werden. Diese prüfen den Unfallort, die Schäden an den Fahrzeugen, Zeugenaussagen und eventuell vorhandene Videoaufnahmen oder Fotos, um den genauen Hergang zu rekonstruieren.
Es ist jedoch wichtig zu verstehen, dass die Entscheidung der Versicherungsgesellschaften nicht rechtsverbindlich ist. Das bedeutet, dass im Falle einer Nicht-Einigung oder wenn eine Partei mit der Entscheidung der Versicherung nicht einverstanden ist, der Streitfall vor Gericht gebracht werden kann. In diesem Fall wird das Gericht basierend auf den vorgelegten Beweisen und Zeugenaussagen eine Entscheidung treffen.
Es ist daher ratsam, bei einem Unfall alle relevanten Informationen zu sammeln, Fotos vom Unfallort und den Schäden zu machen und, wenn möglich, Zeugen zu befragen. Dies kann später helfen, die eigene Position gegenüber der Versicherung zu stärken und im Falle eines Rechtsstreits als Beweismittel dienen.