In der Kfz-Versicherung ist normalerweise vorgesehen, dass, wenn das Auto in einer Werkstatt abgegeben wird, die Betriebshaftpflichtversicherung der Werkstatt die Deckung möglicher Schäden übernimmt. Diese Versicherung schützt die Werkstatt vor finanziellen Forderungen, die durch Schäden an den in ihrer Obhut befindlichen Fahrzeugen entstehen können.
Schäden, die während Reparaturarbeiten, Inspektionen oder bei Testfahrten durch Mitarbeiter der Werkstatt entstehen, sind durch die Betriebshaftpflicht der Werkstatt gedeckt. Dies gilt sowohl für Schäden am eigenen Fahrzeug als auch für Schäden, die durch das Fahrzeug an Dritten verursacht werden. Es ist jedoch zu beachten, dass nicht alle Schäden automatisch abgedeckt sind. Beispielsweise können Schäden, die durch höhere Gewalt oder durch Vandalismus entstehen, während das Auto auf dem Gelände der Werkstatt abgestellt ist, nicht immer durch die Betriebshaftpflicht der Werkstatt gedeckt sein.
Es ist daher sinnvoll, sich vor der Abgabe des Autos in der Werkstatt über den Versicherungsschutz zu informieren und im Zweifelsfall zusätzliche Absicherungen zu prüfen. Manchmal kann es auch ratsam sein, das Auto bei längerem Werkstattaufenthalt zusätzlich gegen Diebstahl oder Vandalismus zu versichern, falls dies nicht bereits durch die eigene Kfz-Versicherung oder die Versicherung der Werkstatt abgedeckt ist.