In der Teilkasko-Kfz-Versicherung bezeichnet die Selbstbeteiligung den Anteil eines Schadens, den der Versicherungsnehmer selbst tragen muss. Der restliche Betrag wird von der Versicherung übernommen. Die Selbstbeteiligung dient dazu, die Prämien für den Versicherungsnehmer niedriger zu halten und ihn dazu anzuregen, sorgfältiger mit seinem Fahrzeug umzugehen.
Die Höhe der Selbstbeteiligung kann je nach Vertrag und Anbieter variieren. Sie wird entweder als fester Betrag oder als Prozentsatz des Schadens festgelegt. Beispielsweise kann eine Selbstbeteiligung von 150 Euro vereinbart sein. Das bedeutet, dass bei jedem Schadensfall, der unter die Teilkasko fällt, die ersten 150 Euro vom Versicherungsnehmer selbst getragen werden. Ist der Schaden höher, übernimmt die Versicherung den Betrag, der über diese 150 Euro hinausgeht.
Zu den typischen Schadensfällen, die durch die Teilkasko abgedeckt werden, gehören unter anderem Diebstahl, Brand, Explosion, Glasbruch sowie Schäden durch Naturgewalten wie Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung. Wenn beispielsweise durch einen Hagelschauer ein Schaden von 1.000 Euro am Fahrzeug entsteht und die vereinbarte Selbstbeteiligung 150 Euro beträgt, wird der Versicherungsnehmer diese 150 Euro selbst tragen, während die Versicherung die restlichen 850 Euro übernimmt.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Selbstbeteiligung nur dann zum Tragen kommt, wenn auch tatsächlich ein Schaden entstanden ist und dieser durch die Teilkasko-Versicherung abgedeckt wird. Bei einem schadenfreien Jahr würde der Versicherungsnehmer trotz vereinbarter Selbstbeteiligung keinen Betrag an die Versicherung zahlen müssen.
Die Wahl der Selbstbeteiligungshöhe kann Einfluss auf die Höhe der Versicherungsprämie haben. In der Regel gilt: Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger die Prämie. Es empfiehlt sich daher, vor Abschluss einer Versicherung die verschiedenen Optionen und ihre Auswirkungen auf die Prämienhöhe zu vergleichen.