Eine fristlose Kündigung der Kfz-Versicherung ist unter bestimmten Umständen tatsächlich möglich. In der Regel sind Versicherungsverträge für die Dauer eines Jahres abgeschlossen und verlängern sich automatisch, wenn sie nicht fristgemäß gekündigt werden. Doch es gibt Situationen, die eine außerordentliche, also fristlose Kündigung rechtfertigen.
Ein häufiger Grund für die fristlose Kündigung ist ein Schadensfall. Nachdem die Versicherung einen Schaden reguliert hat, steht beiden Parteien – sowohl dem Versicherungsnehmer als auch dem Versicherer – das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Dabei muss die Kündigung in der Regel innerhalb eines Monats nach Schadensregulierung erfolgen.
Ein weiterer Grund kann die Erhöhung der Versicherungsprämie ohne eine gleichzeitige Erweiterung des Versicherungsschutzes sein. In einem solchen Fall hat der Versicherungsnehmer das Recht, den Vertrag innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Erhöhung fristlos zu kündigen.
Zudem kann die Kündigung auch möglich sein, wenn falsche Angaben bei Vertragsabschluss korrigiert werden und dadurch eine höhere Prämie entsteht. Dies gibt dem Versicherungsnehmer ebenfalls das Recht zur außerordentlichen Kündigung.
Es ist jedoch zu beachten, dass bei einer fristlosen Kündigung durch den Versicherungsnehmer eventuell bereits gezahlte Beiträge nicht immer zurückerstattet werden. Die genauen Regelungen hierzu können in den Versicherungsbedingungen oder im Gesetz nachgelesen werden.