In der Kfz-Versicherung bezeichnet die eVB, oder elektronische Versicherungsbestätigung, einen siebenstelligen Code, der den Nachweis erbringt, dass ein Fahrzeug ordnungsgemäß haftpflichtversichert ist.
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Zweck der eVB: Bevor ein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle angemeldet oder umgemeldet werden kann, ist dieser Nachweis erforderlich. Früher wurde dieser Nachweis mit der sogenannten "Doppelkarte" oder "Deckungskarte" in Papierform erbracht. Seit 2008 wurde dieses Verfahren durch die elektronische Versicherungsbestätigung ersetzt.
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Erhalt der eVB: Bei Abschluss einer neuen Kfz-Versicherung oder bei einem Fahrzeugwechsel stellt der Versicherer dem Versicherungsnehmer den eVB-Code zur Verfügung. Dies kann per Post, E-Mail, SMS oder auch telefonisch geschehen.
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Gültigkeit der eVB: Ein einmal generierter eVB-Code ist in der Regel sechs Monate gültig. Nach Ablauf dieser Frist muss bei Bedarf ein neuer Code angefordert werden.
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Verwendung des Codes: Bei der Zulassung eines Fahrzeugs wird der eVB-Code in der Zulassungsstelle vorgelegt. Die Zulassungsstelle prüft dann elektronisch, ob für das betreffende Fahrzeug eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung besteht.
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Auch für andere Fahrzeugarten: Nicht nur für PKWs, sondern auch für Motorräder, LKWs, Anhänger und andere Fahrzeugarten ist die Vorlage einer eVB bei der Zulassung notwendig.
Die elektronische Versicherungsbestätigung hat den Prozess der Fahrzeugzulassung deutlich vereinfacht und beschleunigt. Es ist jedoch wichtig, den eVB-Code sicher aufzubewahren und bei der Zulassung bereitzuhalten.