Die Übernahme einer Kfz-Versicherung ist unter bestimmten Umständen und Bedingungen realisierbar. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn beispielsweise ein Fahrzeug innerhalb der Familie weitergegeben wird und der bisherige Versicherungsvertrag fortgesetzt werden soll.
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Familieninterne Übernahme: Bei einem Fahrzeugwechsel innerhalb der Familie, beispielsweise von Eltern zu Kindern, kann die Kfz-Versicherung oft übernommen werden. Hierbei können unter Umständen auch die bis dahin erreichten Schadenfreiheitsklassen und somit verbundene Rabatte übertragen werden.
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Voraussetzungen für die Übernahme: Wichtig ist, dass der Übernehmer das Fahrzeug auch auf sich zulässt. Darüber hinaus muss die Versicherung über den Wechsel informiert werden, und es sind entsprechende Nachweise, wie z.B. Zulassungsdokumente, vorzulegen.
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Schadenfreiheitsklassen: Bei einer Übernahme können die angesammelten Schadenfreiheitsklassen berücksichtigt werden. Allerdings muss der Übernehmer in vielen Fällen nachweisen, dass er die entsprechende Anzahl von Jahren auch tatsächlich unfallfrei gefahren ist – unabhängig davon, ob er zu diesem Zeitpunkt bereits ein eigenes Fahrzeug versichert hatte oder nicht.
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Beitragshöhe: Obwohl die Schadenfreiheitsklassen übernommen werden können, wird die Beitragshöhe nach der Übernahme neu berechnet. Hier fließen Faktoren wie das Alter und der Wohnort des neuen Versicherungsnehmers ein.
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Vertragsdetails beachten: Es ist ratsam, die genauen Vertragsbedingungen und möglichen Einschränkungen beim Versicherer zu erfragen. Nicht jeder Tarif und nicht jede Versicherungsgesellschaft handhaben die Übernahme gleich.
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Zeitliche Fristen: Bei der Übertragung von Schadenfreiheitsklassen gibt es in der Regel zeitliche Fristen zu beachten. Das bedeutet, dass die Übertragung oft nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach dem Verkauf oder der Abmeldung des Fahrzeugs möglich ist.
Die Möglichkeit, eine Kfz-Versicherung zu übernehmen, bietet in vielen Fällen finanzielle Vorteile und kann den Verwaltungsaufwand reduzieren.