In der Kfz-Versicherung bestimmen spezifische Regelungen, wer bei einem Unfall haftet, der Versicherungsnehmer oder der tatsächliche Fahrer des Fahrzeugs. Die Haftpflichtversicherung, die gesetzlich für jeden Autobesitzer vorgeschrieben ist, deckt Schäden ab, die Dritten durch das versicherte Fahrzeug entstehen. Der Versicherungsnehmer, also derjenige, der das Auto versichert hat, ist der Vertragspartner der Versicherung. Er ist für die Prämienzahlung verantwortlich und erhält im Schadenfall auch die vereinbarte Leistung.
Sollte jedoch eine andere Person mit Zustimmung des Versicherungsnehmers das Fahrzeug fahren und einen Unfall verursachen, tritt die Haftpflichtversicherung in der Regel dennoch für den Schaden ein. Es kann jedoch zu Rückforderungen oder Prämienerhöhungen kommen, falls der Fahrer zum Zeitpunkt des Unfalls beispielsweise nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war oder unter Alkoholeinfluss stand.
Es ist auch wichtig zu beachten, dass bei Kaskoversicherungen, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdecken, die Regelungen je nach Versicherung variieren können. Manche Versicherer verlangen beispielsweise einen Zuschlag, wenn junge oder unerfahrene Fahrer das Fahrzeug nutzen.
Im Falle eines Unfalls ist es daher entscheidend, den genauen Versicherungsvertrag und die darin enthaltenen Regelungen zur Haftung und Deckung zu kennen.