In der Kfz-Versicherung spielt der Schadenfreiheitsrabatt eine wesentliche Rolle bei der Festlegung der Prämienhöhe. Je länger ein Versicherungsnehmer ohne Schaden bleibt, desto höher steigt er in der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) und profitiert damit von niedrigeren Beiträgen. Die zentrale Frage hierbei ist oft, wie lange dieser Rabatt gültig bleibt, wenn man beispielsweise seine Versicherung wechselt oder pausiert.
Generell bleibt der Schadenfreiheitsrabatt für einen Zeitraum von sieben Jahren bestehen, sofern in dieser Zeit keine neue Kfz-Versicherung abgeschlossen wird. Das bedeutet, wenn jemand seine Autoversicherung beendet, beispielsweise weil er für einige Jahre ins Ausland geht oder kein Auto besitzt, hat er nach seiner Rückkehr oder bei Neuanmeldung eines Fahrzeugs sieben Jahre Zeit, um den alten Rabatt bei einer neuen Versicherung geltend zu machen.
Es ist jedoch zu beachten, dass die genauen Bedingungen von Versicherer zu Versicherer variieren können. Manche Versicherungen bieten auch Sonderregelungen an, bei denen der Schadenfreiheitsrabatt unter bestimmten Bedingungen sogar länger erhalten bleibt.
Wenn man plant, seine Kfz-Versicherung zu wechseln oder eine längere Pause einlegt, ist es ratsam, sich im Vorfeld genau über die Bedingungen und Fristen bei seinem aktuellen und potenziellen neuen Versicherer zu informieren. Dies kann helfen, später finanzielle Nachteile zu vermeiden.