In der Kfz-Versicherung besteht grundsätzlich die Möglichkeit, ein Fahrzeug zu versichern, das nicht im eigenen Besitz ist. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass der Versicherungsnehmer auch der Halter oder Eigentümer des Fahrzeugs ist. Allerdings gibt es dabei einige Besonderheiten und Aspekte, die berücksichtigt werden sollten.
Zunächst ist es wichtig, den Unterschied zwischen dem Halter und dem Eigentümer eines Fahrzeugs zu verstehen. Der Halter ist die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist und die in den Zulassungspapieren eingetragen ist. Der Eigentümer hingegen ist derjenige, dem das Fahrzeug tatsächlich gehört. Es kann Situationen geben, in denen Halter und Eigentümer nicht dieselbe Person sind, zum Beispiel bei Leasingfahrzeugen.
Wenn jemand ein Fahrzeug versichern möchte, das nicht ihm gehört, sollte er dies bei der Versicherungsgesellschaft deutlich angeben. Die Versicherung wird in der Regel nach dem Grund für diese Konstellation fragen. Häufige Gründe können sein: das Fahrzeug gehört einem Familienmitglied, es handelt sich um ein Leasingfahrzeug oder es ist ein Firmenwagen.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Versicherungsvertrag immer zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft abgeschlossen wird. Das bedeutet, dass im Schadensfall der Versicherungsnehmer die Ansprechperson für die Versicherung ist und möglicherweise auch für die Begleichung von Selbstbeteiligungen oder anderen Kosten aufkommen muss.