Im Kontext der Kfz-Versicherung und bezüglich der Fahrerlaubnis für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen gelten die allgemeinen Regelungen. Das bedeutet, jede Person mit einer gültigen Fahrerlaubnis für die entsprechende Fahrzeugklasse darf ein solches historisches Fahrzeug steuern. Das H-Kennzeichen steht für historische Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind und in einem originalgetreuen Zustand erhalten sind.
Wichtig ist, dass das Fahrzeug den Richtlinien für historische Fahrzeuge entspricht und die notwendigen technischen Untersuchungen erfolgreich durchlaufen hat. Es gibt keine speziellen Führerscheinbestimmungen ausschließlich für H-Kennzeichen-Fahrzeuge. Jedoch sollten Halter stets sicherstellen, dass ihre Kfz-Versicherung den Schutz für solch spezielle Fahrzeuge bietet und alle Bedingungen erfüllt sind.