Zollkennzeichen in der Kfz-Versicherung sind in Deutschland für Fahrzeuge bestimmt, die vorübergehend im Inland unterwegs sind, ohne dauerhaft zugelassen zu sein. Typischerweise werden diese Kennzeichen für Import- oder Exportfahrzeuge verwendet. Die Geltungsdauer eines Zollkennzeichens variiert und kann zwischen einem Tag und einem Jahr liegen.
Die genaue Dauer hängt von der jeweiligen Versicherung und den individuellen Bedürfnissen des Fahrzeughalters ab. Es ist zwingend notwendig, dass für den gesamten Zeitraum der Geltung des Zollkennzeichens auch eine entsprechende Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Zollkennzeichens muss dieses zurückgegeben oder, wenn nötig, erneuert werden.
Es ist wichtig, stets die Gültigkeitsdauer im Blick zu behalten, um rechtliche Probleme oder Versicherungslücken zu vermeiden.