Innerhalb der Kfz-Versicherung sind für die Beantragung eines Zollkennzeichens bestimmte Dokumente und Vorgehensweisen erforderlich, die nachstehend erläutert werden:
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Versicherungsschutz sicherstellen: Eine Kfz-Haftpflichtversicherung für das betroffene Fahrzeug muss zunächst abgeschlossen werden. Nach Abschluss stellt der Versicherer eine Versicherungsbestätigung, oft in Form einer elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), aus.
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Dokumente zusammenstellen: Für den Antrag werden verschiedene Unterlagen benötigt, darunter der Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers, die Fahrzeugpapiere wie Fahrzeugbrief und -schein und eventuell eine Vollmacht, falls der Antrag von jemand anderem als dem Fahrzeugeigentümer gestellt wird.
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Zur Zulassungsstelle gehen: Mit den bereitgelegten Dokumenten und der eVB-Nummer kann die Beantragung des Zollkennzeichens bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle vorgenommen werden.
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Zahlung der Gebühren: Die Ausstellung des Zollkennzeichens ist mit Kosten verbunden. Die genauen Gebühren können je nach Region und gewählter Gültigkeitsdauer des Kennzeichens variieren.
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Zollkennzeichen am Fahrzeug anbringen: Nachdem das Zollkennzeichen ausgestellt wurde, sollte es direkt am Fahrzeug angebracht werden.
Die Gültigkeitsdauer eines Zollkennzeichens bewegt sich üblicherweise zwischen 15 Tagen und einem Jahr. Nach Ablauf dieser Zeit darf das Fahrzeug nicht mehr mit diesem Kennzeichen auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Bei längerfristigen Plänen mit dem Fahrzeug in Deutschland sollte eine reguläre Zulassung in Betracht gezogen werden.