Bei Teilschuld im Rahmen der Kfz-Versicherung wird der Schaden je nach festgestelltem Verschuldensgrad zwischen den beteiligten Parteien aufgeteilt. Das bedeutet, dass nicht eine Seite alle Kosten trägt, sondern beide Seiten einen Anteil der Kosten übernehmen müssen, abhängig von ihrem festgestellten Verschuldensanteil.
Beispiel: Wenn bei einem Unfall festgestellt wird, dass beide Parteien jeweils zu 50 % schuld sind, dann übernimmt jede Kfz-Versicherung die Hälfte des entstandenen Schadens ihres Versicherten. Es gibt jedoch auch andere Aufteilungen, wie 70/30 oder 80/20, je nachdem, wie die Schuldfrage von den Unfallbeteiligten oder gegebenenfalls durch ein Gericht geklärt wird.
Wichtig zu beachten ist, dass die Teilschuld nicht nur finanzielle Auswirkungen hat. Auch in der Schadenfreiheitsklasse des Versicherungsnehmers kann es zu Veränderungen kommen. Dies kann wiederum die Höhe der Versicherungsprämie in den folgenden Jahren beeinflussen.
Es ist daher immer ratsam, sich nach einem Unfall mit der eigenen Kfz-Versicherung in Verbindung zu setzen und den Fall detailliert zu besprechen. Ein rechtzeitiges und transparentes Vorgehen kann helfen, Missverständnisse und unnötige Kosten zu vermeiden.