Grundsätzlich liegt die Verpflichtung zur Kfz-Versicherung bei dem Halter des Firmenwagens, in den meisten Fällen also beim Unternehmen oder dem Arbeitgeber. Das deutsche Gesetz verlangt, dass jedes zugelassene Fahrzeug haftpflichtversichert sein muss, weshalb der Halter für den Abschluss einer entsprechenden Kfz-Haftpflichtversicherung verantwortlich ist.
Unternehmen, die Firmenwagen bereitstellen, müssen demnach auch für die Versicherung aufkommen. Es kann jedoch vertraglich geregelt werden, dass Mitarbeiter einen Kostenanteil übernehmen oder bestimmte Versicherungszusätze selbst abschließen. Solche Regelungen sind individuell und nicht gesetzlich festgeschrieben.
Bei Unfällen mit dem Firmenwagen können neben der Kfz-Haftpflichtversicherung auch Berufsgenossenschaften beteiligt sein, besonders wenn es sich um einen dienstlichen Unfall handelt.
Deshalb ist es ratsam, sich ausführlich über die spezifischen Versicherungsmodalitäten zu informieren und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Dies schützt Unternehmen und Mitarbeiter vor unvorhersehbaren Kosten und Risiken.