In der Kfz-Versicherung bezeichnet die GAP-Versicherung (GAP steht für "Guaranteed Asset Protection") eine spezielle Zusatzversicherung, die die Differenz (GAP) zwischen dem aktuellen Wert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt eines Totalschadens oder Diebstahls und dem noch offenen Betrag eines Kredit- oder Leasingvertrags abdeckt.
Wenn ein Fahrzeug durch einen Unfall beschädigt wird oder gestohlen wird, leistet die Kfz-Kaskoversicherung in der Regel nur eine Entschädigung basierend auf dem momentanen Marktwert oder Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Insbesondere bei neueren Fahrzeugen kann dieser Wert aufgrund von Abschreibungen erheblich unter dem ursprünglichen Kaufpreis oder dem noch ausstehenden Kreditbetrag liegen. Hier setzt die GAP-Versicherung an.
Die GAP-Versicherung übernimmt in solchen Fällen die Differenz, sodass der Fahrzeughalter im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls nicht nur den aktuellen Wert des Fahrzeugs durch die Kaskoversicherung erhält, sondern durch die GAP-Versicherung auch die Differenz zum noch ausstehenden Kredit- oder Leasingbetrag.
Es ist relevant zu betonen, dass die GAP-Versicherung nicht für jeden Fahrzeughalter vorteilhaft ist. Sie eignet sich vor allem für Personen, die ein neues oder fast neues Fahrzeug finanzieren oder leasen. Wer sein Fahrzeug bar kauft oder einen Großteil seines Autokredits bereits getilgt hat, benötigt in der Regel keine GAP-Versicherung.
Je nach Versicherungsgesellschaft können die genauen Konditionen und Kosten der GAP-Versicherung variieren. Daher ist es ratsam, unterschiedliche Angebote zu vergleichen, bevor man sich für einen Vertrag entscheidet.