In der Kfz-Versicherung und Zulassungsstelle ist es durchaus machbar, ein Fahrzeug auf den Namen einer anderen Person zuzulassen, selbst wenn der eigentliche Fahrzeughalter jemand anderes ist. Hierbei wird zwischen dem Halter des Fahrzeugs und dem Eigentümer unterschieden. Der Halter ist die Person, auf die das Auto zugelassen ist und die in den Fahrzeugpapieren vermerkt ist. Dies muss nicht zwangsläufig die Person sein, die das Fahrzeug besitzt oder überwiegend nutzt.
Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Fahrzeugbesitzer diese Option in Erwägung ziehen. Oftmals sind es versicherungstechnische Gründe oder finanzielle Aspekte. Allerdings sollte man beachten, dass die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist, auch die rechtlichen Pflichten übernimmt. Dazu gehören beispielsweise die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs, die Entrichtung der Kfz-Steuer und im Schadensfall die Meldung an die Versicherung.
Trotz der Vorteile, die eine Zulassung auf eine andere Person mit sich bringen kann, sollten alle Beteiligten die rechtlichen Rahmenbedingungen und Verantwortlichkeiten genau kennen und berücksichtigen.