In der Kfz-Versicherung ist es durchaus möglich, ein Fahrzeug auf den Namen der Frau zu versichern, auch wenn es dem Ehemann gehört. Entscheidend sind hierbei die Vereinbarungen mit dem Versicherungsunternehmen und die Bestimmungen im jeweiligen Tarif.
Häufig wird dieser Schritt erwogen, um von günstigeren Versicherungsklassen oder den schadensfreien Jahren des Partners zu profitieren. Jedoch ist zu beachten, dass die Person, auf die das Auto versichert ist, in der Regel auch als Hauptfahrer im Vertrag eingetragen wird. Sollte dies nicht der Fall sein, und die Versicherung erfährt, dass hauptsächlich eine andere Person das Fahrzeug nutzt, kann es zu Problemen oder sogar zu einer Anpassung der Prämie kommen.
Einige Versicherungsunternehmen bieten sogenannte Partnerregelungen an. Hierbei können beide Ehepartner als Fahrer eingetragen werden, ohne dass dies zu höheren Kosten führt. Es lohnt sich also, vorab genau zu prüfen und sich bei der gewünschten Versicherung über die Konditionen zu informieren.
Darüber hinaus ist es wichtig, korrekte Angaben zur Nutzung des Fahrzeugs zu machen. Falschangaben können im Schadensfall dazu führen, dass die Versicherung nicht zahlt.