Viele Kfz-Versicherungen richten sich nach dem Kalenderjahr, sodass die Hauptfälligkeit häufig auf den 1. Januar fällt; deshalb kann man solche Verträge in der Regel bis zum 30. November ordentlich kündigen, um sie zum Jahresende zu beenden. Es gibt jedoch Ausnahmen. Nicht alle Kfz-Versicherungsverträge richten sich nach dem Kalenderjahr, und manche haben abweichende Kündigungsfristen. Daher ist es essenziell, die individuellen Vertragsbedingungen und das vereinbarte Vertragsende zu prüfen. Bei einem Schadenfall gibt es zudem das Recht auf eine außerordentliche Kündigung, unabhängig vom Kündigungsstichtag. Es ist immer ratsam, sich rechtzeitig über die eigenen Konditionen zu informieren und Kündigungen schriftlich einzureichen.