Bezüglich der monatlichen Kündigung von Kfz-Versicherungen variieren die Bedingungen je nach Versicherungsunternehmen und den jeweiligen Vertragsbedingungen. In der Regel haben Kfz-Versicherungsverträge eine feste Laufzeit, meist ein Jahr, mit einer automatischen Verlängerung, sofern sie nicht fristgerecht gekündigt werden.
Die meisten Verträge sehen eine jährliche Kündigungsfrist vor, die sich in der Regel an dem Stichtag des 30. November orientiert. Bis zu diesem Datum muss die Kündigung beim Versicherer eingegangen sein, um eine automatische Verlängerung des Vertrags zu verhindern.
Es gibt jedoch Ausnahmen: Einige Versicherungsunternehmen bieten Tarife an, die monatlich kündbar sind. Diese sind allerdings eher selten und können unter Umständen mit höheren Beiträgen verbunden sein, da das Risiko für den Versicherer bei kurzfristigen Kündigungen größer ist.
Zusätzlich besteht bei außerordentlichen Ereignissen, wie einem Schadensfall oder einer Beitragserhöhung ohne Leistungsverbesserung, ein Sonderkündigungsrecht. In solchen Fällen kann der Versicherte den Vertrag unabhängig von der Hauptfälligkeit kündigen.