In der Kfz-Versicherung beeinflusst die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) die Beitragshöhe, wobei sich diese Klasse nach Beendigung der Probezeit und der unfallfreien Fahrzeit des Fahrers ändern kann. Typischerweise starten Fahranfänger in der SF-Klasse 0. Nach dem ersten unfallfreien Jahr wird dem Fahrer die SF-Klasse 1/2 zugeteilt. Dies bedeutet, dass die Beiträge zur Kfz-Versicherung günstiger werden, da die Versicherung ein geringeres Risiko sieht. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genaue Einstufung von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft und deren Tarifstrukturen abhängen kann.
In den darauffolgenden Jahren, sofern weiterhin unfallfrei gefahren wird, steigt der Versicherungsnehmer in den SF-Klassen weiter auf und profitiert von niedrigeren Beiträgen. Aber auch bei einem Schadensfall kann es zu Veränderungen kommen. Hierbei wird die SF-Klasse in der Regel herabgestuft, was zu höheren Beiträgen führen kann. Daher ist es ratsam, bei kleineren Schäden zu überlegen, ob eine Selbstzahlung sinnvoller ist, um die herabgestufte SF-Klasse und die damit verbundenen höheren Beiträge zu vermeiden.
Es gibt auch Möglichkeiten, wie das Einbinden in den Versicherungsvertrag der Eltern als Zweitwagen, um von Beginn an von einer günstigeren SF-Klasse zu profitieren. Jeder Fall ist individuell und sollte genau geprüft werden, um die optimalen Konditionen zu erzielen.