Die charakteristische Zeit, in der jemand als Fahranfänger in der Kfz-Versicherung gilt, beträgt in der Regel fünf Jahre ab Erhalt des Führerscheins. Dieser Zeitraum kann allerdings je nach Versicherungsgesellschaft leicht variieren, stellt jedoch einen üblichen Branchenstandard dar.
In diesen ersten Jahren zahlen Fahranfänger häufig erhöhte Versicherungsbeiträge, da sie, basierend auf Statistiken, ein höheres Unfallrisiko aufweisen. Diese Einstufung wirkt sich auch direkt auf die Schadenfreiheitsklasse aus. Üblicherweise starten Fahranfänger in der SF-Klasse 0, was in vielen Fällen einem Beitragssatz von 100% oder darüber hinaus entspricht.
Mit fortschreitender unfallfreier Fahrpraxis verbessert sich die Einstufung des Versicherungsnehmers. Nach Ablauf der als Fahranfänger betrachteten Zeit und bei fortgesetztem unfallfreiem Fahren erfolgt in der Regel eine Einstufung in eine bessere Schadenfreiheitsklasse, was zu sinkenden Versicherungsbeiträgen führt.
Wichtig zu betonen ist, dass die Einstufung als Fahranfänger nicht vom Alter des Fahrers abhängig ist. Ein Neuling am Steuer im Alter von 30 Jahren wird genauso als Fahranfänger angesehen wie ein 18-jähriger Fahranfänger.