Nach dem Erhalt der eVB-Nummer, der KfZ-Versicherung, die für die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs benötigt wird, überlegen sich manche Fahrzeughalter, ob ein Versicherungswechsel noch in Frage kommt. Die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) dient als Nachweis, dass ein Fahrzeug ordnungsgemäß versichert ist und ist notwendig für die Zulassung.
Grundsätzlich ist die eVB-Nummer eine Bestätigung dafür, dass für das betreffende Fahrzeug ein Versicherungsschutz besteht. Erhält man diese Nummer von einem Versicherer, hat man sich zumindest vorläufig für diesen Anbieter entschieden. Ein Wechsel nach Erhalt der eVB-Nummer ist unter bestimmten Umständen möglich, abhängig von den individuellen Vertragsbedingungen und der jeweiligen Versicherungsgesellschaft. Daher ist es wichtig, die Kündigungsfristen und -bedingungen genau zu prüfen.
Ein Wechsel direkt nach Erhalt der eVB-Nummer kann zu Verwirrungen bei der Zulassungsstelle führen, da diese bereits die erste eVB-Nummer registriert hat. Ein neuerlicher Wechsel würde eine neue eVB-Nummer erfordern. In der Praxis kann es also ratsam sein, sich vor Anforderung der eVB-Nummer sicher zu sein, bei welchem Anbieter man den Versicherungsschutz wünscht.
Es ist zudem zu beachten, dass eine eVB-Nummer nicht gleichzusetzen ist mit einem abgeschlossenen Versicherungsvertrag. Sie ist lediglich eine vorläufige Versicherungsbestätigung. Der eigentliche Vertrag kommt erst mit Zusendung der Versicherungspolice durch die Versicherungsgesellschaft zustande. Falls man nach Erhalt der eVB-Nummer, aber vor Vertragsabschluss, den Anbieter wechseln möchte, sollte man umgehend Kontakt mit der Versicherung aufnehmen und den geplanten Vertragsschluss stoppen.