Bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung obliegt die Verantwortung für die Kündigung des bestehenden Vertrags in der Regel dem Versicherungsnehmer.
Nachfolgend werden die Einzelheiten dieses Vorgangs erläutert:
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Selbstkündigung durch den Versicherungsnehmer: In den meisten Fällen muss der Versicherungsnehmer seinen bestehenden Vertrag eigenständig kündigen. Dies geschieht schriftlich, wobei der Versicherungsnehmer die Kündigungsfristen beachten sollte.
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Kündigung durch den neuen Versicherer: Einige Versicherer bieten einen Service an, bei dem sie im Namen des Versicherungsnehmers die Kündigung des alten Vertrags übernehmen. Dies kann hilfreich sein, um sicherzustellen, dass keine doppelten Versicherungsbeiträge entstehen.
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Kündigungsfristen: In der Regel enden Kfz-Versicherungen am 31. Dezember. Um zum Jahresende zu wechseln, sollte die Kündigung bis spätestens 30. November beim aktuellen Versicherer vorliegen.
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Sonderkündigungsrecht: Unter bestimmten Umständen, wie beispielsweise nach einem Unfall oder einer Beitragserhöhung, besteht ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall kann der Vertrag vorzeitig und außerhalb der regulären Kündigungsfristen beendet werden.
Die Entscheidung, ob der Versicherungsnehmer selbst kündigt oder dies durch den neuen Versicherer geschehen lässt, hängt von den individuellen Vorlieben und den angebotenen Dienstleistungen des neuen Versicherers ab. Es ist wichtig, den Prozess sorgfältig zu planen und sicherzustellen, dass zu keinem Zeitpunkt ein Versicherungsschutz fehlt.