Innerhalb der Kfz-Versicherung bleibt der Versicherungsschutz in der Regel bestehen, selbst wenn jemand anderes als der im Vertrag genannte Versicherungsnehmer das Auto fährt. Dies bedeutet, dass bei einem Unfall oder anderen versicherten Ereignissen Leistungen durch die Versicherung gezahlt werden, sofern der Fahrer zum Führen des Fahrzeuges berechtigt war und mit Wissen und Willen des Versicherungsnehmers oder des Fahrzeughalters das Auto genutzt hat.
Jedoch gibt es einige Ausnahmen und Besonderheiten zu beachten. Manche Versicherungsverträge beschränken den Versicherungsschutz auf bestimmte, im Vertrag genannte Personen. In solchen Fällen wäre der Schutz bei einer Nutzung durch nicht genannte Personen nicht gewährleistet. Deshalb ist es entscheidend, die individuellen Vertragsbedingungen genau zu kennen.
Des Weiteren kann die Prämie der Kfz-Versicherung von den im Vertrag genannten Fahrern beeinflusst werden. Wenn beispielsweise nur Personen über einem bestimmten Alter als Fahrer eingetragen sind, kann es zu Prämienerhöhungen kommen, sollte eine jüngere Person das Fahrzeug fahren und dabei einen Schaden verursachen.
Ein weiterer Aspekt ist der Selbstbehalt. In manchen Fällen kann der Selbstbehalt höher ausfallen, wenn das Fahrzeug von einer Person gefahren wurde, die nicht im Vertrag aufgeführt ist.