In der Regel übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung Schäden, die einem Dritten durch den nicht angemeldeten Fahrer zugefügt wurden. Dies liegt in ihrer gesetzlichen Verpflichtung. Doch kann die Versicherung im Anschluss den Versicherungsnehmer oder den Fahrer in Regress nehmen, wenn gegen bestimmte vertragliche Bedingungen verstoßen wurde.
Bei der Kaskoversicherung kann es variieren. Verursacht ein nicht angemeldeter Fahrer einen Schaden am eigenen Fahrzeug, ist es möglich, dass die Versicherung je nach Vertragsbedingungen die Zahlung kürzt oder gar verweigert.
Des Weiteren kann der Versicherungsnehmer gegebenenfalls von der Versicherung zur Rückzahlung von Beträgen herangezogen werden, die diese an Dritte gezahlt hat. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der nicht angemeldete Fahrer das Fahrzeug ohne Wissen des Versicherungsnehmers genutzt hat oder unter Beeinflussung von Alkohol oder Drogen stand.