Im Rahmen der Kfz-Versicherung und deren Einfluss auf die Probezeit nimmt das begleitete Fahren eine zentrale Position ein. Das Modell des begleiteten Fahrens, oft "BF17" genannt, ermöglicht es Jugendlichen in Deutschland, bereits mit 17 Jahren Auto zu fahren, jedoch ausschließlich in Anwesenheit einer zugelassenen Begleitperson. Das Ziel dahinter ist, jungen Fahrern frühzeitig und unter der Aufsicht einer erfahreneren Person praktische Erfahrung im Straßenverkehr zu bieten.
Das begleitete Fahren wird auf die Probezeit angerechnet. Ein Fahranfänger, der dieses Programm nutzt, beginnt seine zweijährige Probezeit bereits mit der Erteilung der Fahrerlaubnis für das begleitete Fahren im Alter von 17 Jahren. Dies bedeutet, dass die Probezeit für diese Jugendlichen in der Regel mit 19 Jahren abgeschlossen ist, vorausgesetzt, es gibt keine schwerwiegenden Verstöße, die eine Verlängerung der Probezeit notwendig machen würden.
Jeder Fahranfänger sollte daher die geltenden Regelungen und Vorschriften während der Probezeit und speziell beim begleiteten Fahren genau kennen und befolgen. Schwere oder wiederholte Verstöße können zu einer Verlängerung der Probezeit führen.