In Bezug auf die Kfz-Versicherung kann eine betrunkene Begleitperson erhebliche Auswirkungen für den Fahrer haben. In Deutschland ist das Begleitete Fahren ab 17 Jahren erlaubt, wobei die Begleitperson bestimmten Anforderungen genügen muss. Eine dieser Anforderungen ist, dass sie während der Fahrt nüchtern bleibt.
Sollte die Begleitperson alkoholisiert sein und dies von der Polizei festgestellt werden, hat dies sowohl für den Fahranfänger als auch für die Begleitperson Konsequenzen. Der Fahranfänger kann mit einem Bußgeld belegt werden und riskiert die Verlängerung seiner Probezeit oder sogar den vorläufigen Entzug des Führerscheins. Die Begleitperson muss ebenfalls mit einem Bußgeld rechnen und kann zudem für zukünftige begleitete Fahrten disqualifiziert werden.
Zudem können solche Verstöße auch Auswirkungen auf die Kfz-Versicherung haben. Es ist möglich, dass die Versicherungsprämien steigen oder bestimmte Leistungen im Schadensfall nicht mehr gewährt werden. Es ist daher ratsam, sich vorab über die genauen Bedingungen und mögliche Konsequenzen in der eigenen Kfz-Versicherung zu informieren.